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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Diätologin Katharina Buchta und KundInnen. (Stand 1/22)

 

  • Die Terminvereinbarung erfolgt mündlich oder schriftlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf der Homepage und werden bei Bedarf und/oder Unklarheiten besprochen.

  • Gebuchte Beratungsleistungen oder Vortragstätigkeiten sind nach der Durchführung nicht mehr erstattungsfähig.

  • Wenn Sie einen gebuchten Termin zur Ernährungsberatung nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie mindestens 48 Stunden davor abzusagen. Ausgenommen davon sind Krankheitsfälle (nach Nachweis einer ärztlichen Bestätigung). Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei einer späteren Absage der Termin in Rechnung gestellt werden muss.

  • Bei gebuchten Vorträgen oder Workshops fallen bei einer Absage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten an. Ab dem 20. Tag werden 50% des Honorars (exklusive Anreisekosten) in Rechnung gestellt, ab dem 10. Tag 75%, ab dem 5. Tag 100%.

  • Ich, Katharina Buchta, behalte mir das Recht vor, einen vereinbarten Termin bei Ausfall wegen Krankheit oder anderer berücksichtigungswürdiger Gründe abzusagen. In diesem Fall werden keine anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Es wird sich darum bemüht, einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren, um das Beratungsgespräch/den Vortrag/den Workshop etc. anzubieten.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beratung aufgrund des Terminmanagements pünktlich beendet werden muss! Bei einer Über- oder Unterschreitung der Beratungsdauer erfolgt eine alliquote Anpassung des Honorars in 5 Minuten Schritten.

  • Die Preise inkludieren zeitliche Aufwände für erforderliche Vor- und Nachbereitungen, die Beratungsleistung an sich sowie benötigtes Arbeitsmaterial. Als Preisgestaltungsbasis werden die Honorarrichtlinien des Verbandes der Diätologen Österreichs herangezogen. Ernährungsmedizinische Leistungen sind nach § 6 Abs. 1 Z19 bzw. Z27 UStG umsatzsteuerbefreit. Die Preisgestaltung der Angebote ist auf der Homepage food-blessing.at einsehbar. Bei einer Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Beratungszeit von mehr als 5 Minuten wird der Preis aliquot angepasst (1,90€/Minute).

  • Nach erfolgter Beratungsleistung wird Ihnen diese in Rechnung gestellt. Die Begleichung der Rechnung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt per Überweisung, wenn nicht anders vereinbart, an das auf der Rechnung angeführte Bankkonto möglich. Die Rechnungsfälligkeit ist auf der jeweiligen Rechnung angeführt. Falls Sie das vereinbarte Zahlungsziel nicht einhalten können, bitte ich Sie mir dies ehest möglich, jedoch unbedingt vor Ablauf des Fälligkeitsdatums mitzuteilen. Andernfalls fallen nach der zweiten schriftlichen Zahlungserinnerung (erste Zahlungserinnerung 1 Woche nach Ablauf des Fälligkeitsdatums, zweite Zahlungserinnerung 2 Wochen nach Ablauf des Fälligkeitsdatum) Mahngebühren in der Höhe von 20€ an.

  • Rückerstattung des Beratungshonorars: Aktuell sehen die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für ernährungsmedizinische Beratungsleistungen vor. Bei Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung leisten Sie persönlich einen Beitrag für Ihre erhöhte Lebensqualität und Gesundheit.

Private Zusatzversicherung

Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit ambulantem Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reicht es die Honorarnote und eine Bestätigung des Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung einzureichen. Beispiele für private Zusatzversicherungen finden Sie auf der Homepage.

Selbstständige Unternehmer

Sozialversicherte der gewerblichen Wirtschaft erhalten jährlich den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Dieser kann für die Kosten der Ernährungsberatung genutzt werden, wenn das Beratungshonorar mind. 150€ ausmachte.

  • Der Auftragsort wird individuell zwischen mir und Ihnen als AuftraggeberIn vereinbart. Anfallende Reisekosten werden im Rahmen der Angebotslegung/Auftragsortvereinbarung kommuniziert und falls nicht anderes vereinbart, in Höhe des amtlich gültigen Kilometergeldes in Rechnung gestellt.

  • Die AuftragnehmerIn verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Auskünften zu ihrem Gesundheitszustand. Die Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nach Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung behandelt.

  • Wenn die KundIn der Empfehlung von der Diätologin nicht folgt, sind die Folgen davon in der alleinigen Verantwortung der KundIn. Sollte die KundIn nicht ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, so haftet Katharina Buchta für auftretende Schäden nicht.

  • Mit der Berufsberechtigung zur Diätologin bin ich, Katharina Buchta, unter anderem gesetzlich dazu befähigt gesunde, krankheitsverdächtige und kranke Personen ernährungsmedizinisch zu beraten und ernährungstherapeutische Behandlungen umzusetzen. Dabei unterliege ich dem aktuell gültigen Berufsgesetz der medizinisch-technischen Berufe, welches zur Verschwiegenheits- und Fortbildungspflicht sowie zur Behandlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft verpflichtet.

Als offiziell anerkannter Gesundheitsberuf bin ich als Diätologin im Gesundheitsberufsregister behördlich gemeldet: Eintragungsnummer: 21-GBR-199193

 

  • Um Sie bestmöglich betreuen zu können und eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten sind die folgenden Unterlagen (wenn vorhanden) zum ersten Beratungstermin mitzubringen, oder mir bereits im Vorhinein zuzusenden:

    • relevante ärztliche Befunde (z.B. Arztbrief, ausgetestete Unverträglichkeiten)

    • aktuelles Blutbild/Laborbefund

    • Medikamentenliste

    • ausgefüllter Anamnesebogen und ein Ernährungsprotokoll (diese Dokumente sende ich Ihnen entweder vor dem ersten Beratungstermin zu oder ich verweise Sie auf den Downloadbereich auf der Homepage)

  • Katharina Buchta ist Urheberin sämtlich erstellter Unterlagen. Die KundIn hat ein Verwertungsrecht, welches ausschließlich auf ihre eigene Person bezogen ist. Die Weitergabe an Dritte, sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung ist nicht gestattet. Aufzeichnungen im Rahmen von Beratungsgesprächen oder Veranstaltungen sind ohne vorangegangene schriftliche Zustimmung untersagt. Die Verfasserin behält sich für diese Fälle Schadenersatzforderungen vor.

  • Da es sich bei gesundheitsbezogenen Daten um sensible Daten handelt, gilt die Verschwiegenheitspflicht. Ich ersuche Sie daher die Informationen zum Datenschutz (Datenschutzerklärung) aufmerksam zu lesen & die Einwilligung zur Datenverarbeitung bei erster persönlicher Kontaktaufnahme zu unterschreiben (gilt nur bei Ernährungsberatungen). Sie stimmen somit einer elektronischen Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

  • Personenbezogene Daten werden von der Auftraggeberin nach der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) verarbeitet.

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